Information zum Förderaufruf 2021/22
Die Landesregierung möchte erreichen, dass der stationäre Einzelhandel in Nordrhein-Westfalen die Chancen der Digitalisierung konsequent nutzt und im zunehmenden Wettbewerb – insbesondere mit dem Onlinehandel – gestärkt wird.
Der Unterstützungsbedarf in der Branche ist weiterhin groß. Viele Händlerinnen und Händler können notwendige Digitalisierungsschritte nur schwer allein finanzieren.
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen startet daher zur Unterstützung des stationären Einzelhandels einen weiteren Förderaufruf „Digitalen und stationären Einzelhandel zusammen denken - NRW-Digitalzuschuss Handel“.
Das Förderprogramm wendet sich ausschließlich an Klein- und Kleinstunternehmen aus dem stationären Einzelhandel. Antragstellende können jeweils eine Maßnahme auswählen, um das Geschäftsmodell unter Berücksichtigung von Digitalisierungsansätzen weiterzuentwickeln. Die Förderhöhe ist auf maximal 2.000 € begrenzt.
Ausführliche Informationen entnehmen Sie bitte dem Förderaufruf und der FAQ-Liste.
Projektträger Jülich (PtJ) ist zuständig für die Beratung zu inhaltlichen und fördertechnischen Fragestellungen im Vorfeld und fungiert als Bewilligungsstelle.
Der aktuelle Förderaufruf ist geschlossen! Wir bitten von weiteren Anfragen abzusehen.
Förderrunde 2021/22 - Downloads
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Förderaufruf 2021/22 mit ausführlichen Informationen (PDF)